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OLG Dresden, 22.03.1993 - Ws 100/92 |
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- AG Berlin-Tiergarten, 25.05.1992 - 2 Js 216/91
Auszug aus OLG Dresden, 22.03.1993 - Ws 100/92
Die Auffassung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten (215-2 Js 216/91, Ls 110/91), daß Amtsanmaßung nur anzunehmen sei, wenn der Täter sich nach außen hin eine Befugnis anmaße, treffe.Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat in seiner Entscheidung vom 25.05.1992 (215- 2 Js 216/91, Ls 110/91) daraus gefolgert, der Tatbestand liege nur vor, wenn der Täter einem Dritten gegenüber offen die Befugnisse ausübe bzw. überschreite.
- BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93
Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder …
Der abweichenden Auffassung der Strafkammer, die auch in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird (vgl. OLG Dresden DtZ 1993, 287; KG JR 1993, 388 = DtZ 1993, 381), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.